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Geld zurück?

rupien.jpg Aufgrund der besorgten Anfragen vieler Ticketinhaber der abgesagten Temptation Reloaded, haben wir Kontakt zur Verbraucherzentrale aufgenommen, die folgende Informationen geben kann: "Rechtlich sieht es folgendermaßen aus:
F
ällt die gebuchte Veranstaltung aus oder wird sie verlegt, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten und bekommt vom Veranstalter den Eintrittspreis erstattet. Hinsichtlich der Vorverkaufsgebühr ist die Rechtslage unklar. In jedem Fall sollte der Verbraucher versuchen, diese von der Vorverkaufsstelle unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage erstattet zu bekommen. Ersatz für sonstige Aufwendungen wie Anreise und Ü
bernachtung muss der Veranstalter nur leisten, wenn er den Ausfall oder die Verlegung verschuldet hat. Das bedeutet, die Verbraucher können von SensAsian Media in jedem Fall die Erstattung der Kosten für die Konzertkarten und eventuell der Vorverkaufsgebühr verlangen. Wegen der Reisekosten kommt es darauf an, ob SensAsian Media oder jemand anderes den Ausfall der Veranstaltung verschuldet hat. Das scheint ja wohl nach Ihrer Schilderung noch unklar zu sein."Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Tatsache, dass beide Streitparteien nicht in Deutschland gemeldet sind. Ein Problem, auf das auch Ute Klaus von der Verbraucherzentrale hinweist: "Es ist immer schwierig, Zahlungsanspr
üche gegen Firmen durchzusetzen, die ihren Sitz im Ausland haben. Sowohl die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke als auch die Vollstreckung sind, wenn überhaupt, nur mit viel Aufwand möglich. Generell raten wir daher Verbrauchern auch dazu, bei Vorkasse an Firmen mit Sitz im Ausland vorsichtig zu sein."

SensAsian Media versichert aber, die Ticketgelder so schnell wie m
öglich zu erstatten, wobei die Karten auch nicht ihre Gültigkeit verlieren werden, wenn die enttäuschten Kunden an der Trost-Veranstaltung mit Kaya Yanar teilnehmen. SensAsian Media: „Die Party ist als kleiner Trost gedacht, ersetzt aber natürlich nicht die Erstattung der Tickets", so der Veranstalter. Für die Ticketerstattung gilt folgendes Procedere: Kopie der Tickets per Post (Kein Fax und keine E-Mail!) mit Angabe von Name, Adresse, Bankverbindung, Kaufpreis, Anzahl der Tickets und einer Versicherung, dass man alleiniger Anspruchsteller ist, an:

SensAsian Media Ltd.
Westhafentower
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt

Wie verhält es sich mit bei Ebay erstandenen Karten, wollten noch einige wissen. Die Verbraucherzentrale klärt in dieser Frage auf: "Auch Inhaber von Karten, die diese ‘aus zweiter Hand’ erworben haben, können vom Veranstalter Ersatz des Kaufpreises verlangen - allerdings nicht mehr als die Karte im regulären Vorverkauf kosten würde. Ausnahme: der Veranstalter hat vorher darauf hingewiesen, dass die Karten nur im regulären Vorverkauf erworben werden können und ihre Gültigkeit verlieren, sobald sie von den Karteninhaber weiterverkauft werden.

Kommentare (3)add comment

nina said:

...
Nur, dass es keine Missverständnisse gibt: Das ist ein seeeehr alter Artikel. Oben steht 17.10.2008.
 
August 09, 2009
Stimmen: +0

Silvia said:

...
Hi liebe Frau Wessel,

ich kann denn ganzen Unsinn den SA von sich gibt nicht mehr hören,
die Adresse in Frankfurt gibt es doch nicht mehr.Die Büros sind dicht was soll das ganze.
Die haben doch Inzolvens angemeldet, wo soll das Geld denn herkommen aufeinmal.
Der Veranstalter Qasim Ali so wie TO sind für mich Betrücker an uns Verbraucher.
Das Geld sollte im Dezember überwiesen werden und nichts geschach von deren Seite,
TO hat versprechungen gemacht und nicht gehalten und zum Schluß sich die Hände in Unschuld gewaschen
wir sind und bleibenen die doofen, ich bin stinksauer über betrücker Ali und sein Vater der sie Fäden zieht
und TO weil sie sich nicht dafürverantwortlich füllen, das sind alles Verbrecher
Und wir können auf unser Geld warten, wievielmal sollen wir den noch unsere Unterlagen an Klein Ali schicken und auf Antwort warten die dann nicht kommt. Nein Danke.
SA hat doch alle Unterlagen sie sollen einfach Zahlen mehr nicht.
 
August 08, 2009
Stimmen: +0

Beate B. aus Berlin said:

...
Der Veranstalter Quasim Ali sagte uns in einer online Diskussion, dass man als ebay-Käufer seine Rechte über den Verkäufer geltend machen müsste. Ich selbst habe auch meine Karten in Kopie bankverbindung usw usf zu SensAsian gesandt, aber neimals eine Antwort erhalten! Ich bin wirklich nach wie vor stinksauer!!!smilies/angry.gifsmilies/angry.gif
 
August 08, 2009
Stimmen: +0

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